Guter Vorsatz im neuen Jahr: Vorsorgedokumente erstellen

Hand aufs Herz, haben Sie schon eine schriftliche Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erstellt? Falls nicht, dann kann das Ihr guter Vorsatz zum neuen Jahr sein. Genaue Zahlen darüber, wieviele Menschen Vorsorgeregelungen für „den Fall der Fälle“ getroffen haben, liegen nicht vor. Beim Zentralen Vorsorgeregister ZVR der Bundesnotarkammer sind 5,4 Millionen Dokumente registriert, jedes Jahr erfolgen rund 360.000 neue Registrierungen, die meisten davon wurden über Notare eingereicht, nur 7,3 % kommen direkt von Privatpersonen. Das Zentrale Vorsorgeregister erhält jährlich mehr als 200.000 Anfragen von Betreuungsgerichten und nur in jedem zehnten Fall ist eine Registrierung vorhanden. Das heißt, es werden 180.000 Betreuungsverfahren eingeleitet.

Jedes Jahr werden 180.000 Betreuungsverfahren eingeleitet, weil die Betroffenen keine eigenen Verfügungen erstellt haben. Das bringt Zeitverzögerung, zusätzliche Kosten und einen ungewissen Ausgang.

Claudia Bayer-Feldmann

Für die Betroffenen bedeutet das Zeitverzögerung, zusätzliche Kosten und einen ungewissen Ausgang. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Wie man einfach und rechtssicher Verfügungen erstellen und hinterlegen kann, darüber haben wir mit Claudia Bayer-Feldmann gesprochen. Die Diplom-Psychologin hat zusammen mit ihren beiden Töchtern das Online-Portal regle-deinen-kram.de gegründet, um mehr Menschen zur selbstbestimmten rechtlichen Vorsorge und Ordnung im Papierkram zu motivieren.

Wie ist „Regle Deinen Kram“ entstanden?
Ich habe mich über 30 Jahre bei der Alzheimer Gesellschaft München engagiert und dort oft gesehen, in welchen Stress Familien geraten,wenn keine Regelungen für den „Fall der Fälle“ getroffen waren. Und dann haben wir es auch im eigenen Umfeld mit alleinstehenden, älteren Angehörigen erlebt. Als meine beiden Töchter erwachsen wurden, wollte ich sie von Anfang an dafür sensibilisieren, wie wichtig geordnete Verhältnisse in den Unterlagen und Dokumenten sind. Und so haben wir es zusammen angepackt.Welche Empfehlungen gebt ihr mit auf den Weg? Unser wichtigstes Ziel ist es, die Eigenverantwortung zu stärken. Für viele Menschen ist die Hürde hoch, sich mit Krankheit und Tod zu beschäftigen. Denen sagen wir: „Wenn du nichts tust, dann gibst du deine Selbstbestimmung aus der Hand.“ Das ist übrigens für jedesAlter relevant!

Wenn du nichts tust, dann gibst du deine Selbstbestimmung aus der Hand.

Es geht auch um Fürsorge für die Angehörigen, die dann in einer emotional schwierigen Situation auch noch Auseinandersetzungen mit Gerichten, Ärzten oder Behörden führen müssen. Oder sich durch einen Berg an Papieren wühlen müssen, die wie Kraut und Rüben durcheinander liegen.

Es ist viel einfacher, als du denkst.
Unsere Botschaft lautet: „Es ist viel einfacher, als du denkst.“ Für die meisten Menschen reichen die rechtssicheren Formularvorlagen, auf die wir verlinken und die es bei offiziellen Behörden gibt. Eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung braucht man nur in speziellen Fällen wie Immobilien-oder Kreditgeschäften. Auf unserem Portal findet man die wichtigsten Informationen zum Thema Vorsorgedokumente, Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu ihrer Erstellung und ein umfangreiches Ordnungssystem als Excel-Datei. Darin können alle Informationen zu Dokumenten, Versicherungen, Bankkonten usw. eingetragen werden. So hat man nicht nur selbst den Überblick, sondern im Notfall auch der oder die Bevollmächtigte. Zusätzlich bieten wir auch Workshops für interessierte Einzelpersonen, Einrichtungen und Organisationen an. Damit ist es für jeden möglich, die Vorsorge in die eigene Hand zu nehmen.

Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister?
Und wie ist das mit der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister? Wenn die Dokumente erstellt und unterschrieben sind, dann sollten sie im Bedarfsfall auch auffindbar sind. Es ist wichtig, die Bevollmächtigten einzubinden und sie zu informieren. Sie müssen wissen, wo sie die Originale finden. Auch ein Notfallkärtchen in der Geldbörse mit einem Hinweis und Kontaktdaten kann hilfreich sein. Sinnvoll ist auch eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammerunter https://www.vorsorgeregister.de. Dort wird nur registriert, dass es Vorsorgedokumente gibt und wer bevollmächtigt ist. Die Dokumente selbst werden dort nicht hochgeladen. Die Kosten für diese Eintragung liegen bei rund 25 Euro, das sollte uns eine gute Vorsorgeregelung auf jeden Fall wert sein.

Wir danken herzlich für das Gespräch und diese hilfreichen Informationen. Ausführliche Informationen gibt es auf www.regle-deinen-kram.de

Neues Notvertretungsrecht für zusammenlebende Ehepaare
Zum 1.1.2023 wurde das Vormundschafts-und Betreuungsrecht geändert und das sogenannte Notvertretungsrecht ist in Kraft getreten.Mit dem §1358 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch die „Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheit“ eingeführt. Mit dieser neuen Regelung ist es möglich, dass sich Ehepartner:innen in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge für die oder den nicht entscheidungsfähigen Andere:n übernehmen. Allerdings gilt dieses Recht nur für maximal 6 Monate. Hat sich der Zustand nach 6 Monaten nicht gebessert, entscheidet das Betreuungsgericht, wer zukünftig als Betreuer:in eingesetzt wird. Ist ein Mensch handlungs-und entscheidungsunfähig und hat keine Vorsorge für diesen Fall getroffen, kann es zu Komplikationen und Verzögerungen im Behandlungsablauf und derVersorgung kommen.Um folgenschwere Versorgungslücken zu vermeiden,wurde das Notvertretungsrecht eingeführt. Nun können Ehepartner:innen die Gesundheitssorge in Notsituationen regeln. Ärztinnen und Ärzte werden hierfür von ihrer Schweigepflicht entbunden.
Folgende Angelegenheiten können im Rahmen des Notvertretungsrechts geregelt werden:
• Einwilligung oder Ablehnung von Untersuchungen, Behandlungen, ärztlichen Eingriffen
und ärztlichen Aufklärungen.
• Vertragsabschlüsse im Zusammenhang mit der Gesundheitssorge, z.B. Behandlungsverträge oder
Pflegeverträge.
• Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen, z.B. sedierende Medikamente während eines
stationären Aufenthalts, für maximal 6 Wochen.
• Kommunikation mit Dritten z.B. Krankenkasse oder Pflegeversicherung.

Es müssen folgende Voraussetzungen für die Anwendung des Notvertretungsrechts vorliegen:
• Die oder der erkrankte Ehepartner:in kann ihre/seine Gesundheitssorge aufgrund einer Erkrankung
oder Bewusstlosigkeit nicht selbst regeln.
• Die beiden Ehepartner:innen leben zusammen.
• Die Gesundheitssorge wurde nicht anderweitig geregelt, z.B. durch eine Patientenverfügung
oder eine Vorsorgevollmacht.
• Es wurde im Vorfeld kein:e Betreuer:in für die Gesundheitssorge bestellt. Schließlich muss eine Ärztin oder ein
Arzt schriftlich bestätigen, dass die Voraussetzungen vorliegen und ab welchem Zeitpunkt die 6 Monate
Notvertretungsrecht beginnen.

Wie ausgeführt, gilt das Notvertretungsrecht nur für Gesundheitsangelegenheiten und bezieht sich ausschließlich auf Notfälle. Zudem hat es eine zeitliche Begrenzung. Davon ausgenommen sind also beispielsweise Wohnungsangelegenheiten oder die Vermögenssorge. All dies macht deutlich, dass die bewährten Vorsorgemöglichkeiten wie z.B. Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht nach wie vor empfehlenswert sind, denn sie sind zeitlich nicht begrenzt und bieten einen wesentlich größeren Gestaltungsspielraum für verschiedene Lebensbereiche.